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   BVerwG, 12.08.2016 - 8 B 26.15   

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https://dejure.org/2016,26833
BVerwG, 12.08.2016 - 8 B 26.15 (https://dejure.org/2016,26833)
BVerwG, Entscheidung vom 12.08.2016 - 8 B 26.15 (https://dejure.org/2016,26833)
BVerwG, Entscheidung vom 12. August 2016 - 8 B 26.15 (https://dejure.org/2016,26833)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrachtung eines Restitutionsantrags als von einem Antrag auf Rückübertragung besatzungshoheitlich enteigneter Gegenstände umfasst

  • rechtsportal.de

    VermG § 1 Abs. 3
    Betrachtung eines Restitutionsantrags als von einem Antrag auf Rückübertragung besatzungshoheitlich enteigneter Gegenstände umfasst

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2016 - 8 B 26.15
    Die Freiheit des Gerichts ist erst dann überschritten, wenn es entweder seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschluss vom 28. März 2012 - 8 B 76.11 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 76 Rn. 8).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2016 - 8 B 26.15
    Die Freiheit des Gerichts ist erst dann überschritten, wenn es entweder seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschluss vom 28. März 2012 - 8 B 76.11 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 76 Rn. 8).
  • BVerwG, 28.03.2012 - 8 B 76.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Verfahrensfehler; Verfahrensrüge;

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2016 - 8 B 26.15
    Die Freiheit des Gerichts ist erst dann überschritten, wenn es entweder seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschluss vom 28. März 2012 - 8 B 76.11 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 76 Rn. 8).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2016 - 8 B 26.15
    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5; Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, 1971, Rn. 222 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2016 - 8 B 26.15
    Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen, wenn die Rechtssache eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die von allgemeiner, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15

    Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2016 - 8 B 26.15
    Die Frage, die auf die Formulierung einer festen Auslegungsregel für die Ermittlung des Inhalts von Bescheiden zielt, kann ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens auf Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Gesetzeswortlautes mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 4 B 28.15 - juris Rn. 4) ohne Weiteres verneint werden.
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14

    Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft;

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2016 - 8 B 26.15
    e) Die Kläger haben schließlich keine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 2015 - 8 C 14.14 - (BVerwGE 152, 26) bezeichnet.
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2016 - 8 B 26.15
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2016 - 8 B 26.15
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1995 - 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18).
  • BVerwG, 29.08.2006 - 8 C 21.05

    Vermögenswert; geschützter; geschützter Vermögenswert; Eigentum;

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2016 - 8 B 26.15
    b) Soweit die Kläger eine Abweichung von der Entscheidung vom 29. August 2006 - 8 C 21.05 - (BVerwGE 126, 316) behaupten, fehlt es an der Bezeichnung eines diese Entscheidung tragenden Rechtssatzes.
  • BVerwG, 05.10.2000 - 7 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch; Grundstücksrestitution; Restitutionsantrag Wirksamkeit;

  • BVerwG, 17.10.2005 - 7 C 8.05

    Berechtigter; Rechtsnachfolger; Anmeldung; Testamentsvollstreckung; Anmeldung

  • BVerwG, 17.12.2013 - 8 B 2.13

    Zurechnung der Anteile der übrigen Anmeldeberechtigten bei der

  • BVerwG, 28.02.2002 - 7 C 5.02

    Rückübertragungsantrag; Ausschlussfrist; Rückgabebegehren vor In-Kraft-Treten der

  • BVerwG, 05.12.2013 - 3 PKH 8.13

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; nicht rehabilitierungsfähige Nachteile

  • BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 53.96

    Milliardenforderung der Kraftwerksbetreiber gegen den Bund teilweise anerkannt

  • BVerwG, 29.06.2023 - 8 B 50.22

    Feststellung der Entschädigungsberechtigung für den verfolgungsbedingten Verlust

    Ob, in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt eine Schädigung des Vermögenswertes im Sinne des § 1 VermG eintrat, ist als Voraussetzung der Begründetheit des Antrags im Verwaltungsverfahren nach § 31 Abs. 1 VermG von Amts wegen zu klären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2016 - 8 B 26.15 - juris Rn. 6).
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